Kleiner Waffenschein
Rechtliches

Es gibt einige rechtliche Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, dass Ihr Kleiner Waffenschein Antrag genehmigt werden kann. Alle Infos dazu finden Sie auf dieser Seite.
INFORMATIONEN:
● Keine Prüfung oder Untersuchung notwendig, ein Antrag genügt.
● Ein Sachkundenachweis ist, anders als bei einer Waffenbesitzkarte oder einem Waffenschein, nicht erforderlich.
● Eine medizinisch psychologische Untersuchung ist nicht notwendig. Kleiner Waffenschein Antrag genügt.
RECHTLICHES / VORAUSSETZUNGEN:
● Keine Vorstrafen außer höchstens einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von weniger als 60 Tagessätzen fachgerechte Aufbewahrung der Waffe(n)
● Mindestalter 18 Jahre
● Keine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit
● Körperliche und geistige Eignung
● Mindestens seit 5 Jahren wohnhaft in Deutschland
● Kein Mitglied in einem Verein der unanfechtbar verboten wurde.
● Kein Mitglied in einer Partei deren Verfassungswidrigkeit festgestellt wurde.
WAS SIE MIT EINEM KLEINEN WAFFENSCHEIN DÜRFEN:
● Schreckschuss Gas & Signalwaffen in der Öffentlichkeit verdeckt führen und nur in Notwehrsituationen benutzen.
WAS SIE MIT EINEM KLEINEN WAFFENSCHEIN NICHT DÜRFEN:
● Schreckschuss, Gas & Signalwaffen sichtbar in der Öffentlichkeit führen und grundlos benutzen.
● Schreckschuss, Gas & Signalwaffen auf öffentlichen Veranstaltungen führen.
KOSTEN:
- Der Kleine Waffenschein kostet je nach Behördestelle zwischen 25€ und 150€.
- Diese Gebühr müssen Sie begleichen, sobald Sie Ihren Kleinen Waffenschein von der für Sie zuständigen Behörde erhalten haben.
